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Rücktrittsrecht von Haustürgeschäften: Bestellung ist kein Vertrag und kann angeblich nicht widerrufen werden?
Frage von Heinz: Rücktrittsrecht von Haustürgeschäften: Bestellung ist kein Vertrag und kann angeblich nicht widerrufen werden?
Hallo allerseits, folgendes passierte meinem in Deutschland lebenden Sohn: Aufgrund eines Hausbesuches bestellte er bestimmte Nahrungsergänzungsmittel, die ihm gleich mit Lieferschein abgegeben wurden und er auch bezahlte. Als er am nächsten Tag feststellte, dass die sehr überteuert sind, wollte er die Bestellung stornieren. Ihm wurde von der Firma aber erklärt, dass er kein Recht darauf habe, weil eine Bestellung kein Kaufvertrag sei. Ich kenne das deutsche Recht nicht besonders, der Streitwert ist nur einige 100 €, deshalb möchte ich erstmals hier ein paar Meinungen hören.
Es gibt doch so ein Haustürverkaufsgesetz, aber die behaupten anscheinend, das sei hier nicht anwendbar. Gibt es überhaupt einen rechtlichen Unterschied zwischen einer Bestellung und einem Kaufvertrag, ausser, das auf der Bestellung nur die Unterschrift meines Sohnes ist?
Vielen Dank für Eure Hilfe
HLy
Noch was: Mein Sohn wurde angerufen und hat dem Besuch zugestimmt. Er sagt aber, dass der Verkäufer eine unverbindliche “Verkaufspräsentation” in Aussicht gestellt habe, mit Bestellmöglichkeit. Er ist leider auch schon über 18. Ich kann für die Streitsumme kaum zum Anwalt, es ist nur etwas über 300 €.
Beste Antwort:
Answer by Yaballa
Die haben es halt probiert
)
Selbstverständlich kann Dein Sohn davon zurücktreten, schließlich ist das Gesetz eben genau wegen dieser Art von Überrumpelung geschrieben worden.
Er soll, am Besten schriftlich oder per Fax, noch einmal fordern, eine Frist setzen, von etwa zwei Wochen und “nach fruchtlosem Ablauf” mit Rechtsmitteln drohen.
Wetten, das hilft…?
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